Suche
Logo Download
Grafikabteilung (Tel. +43 5 78 91-71554) gerne zur Verfügung KS_Logo_OOEV_4c.pdf (PDF) KS_Logo_OOEV_4c.ai (AI) KS_Logo_OOEV_4c.jpg (JPG) KS_Logo_OOEV_sw.pdf (PDF) KS_Logo_OOEV_sw.ai (AI) KS_Logo_OOEV_sw [...] platziert; das alleinige Logo muss auf weißem Hintergrund platziert sein. Die Größe muss mindestens 50 mm x 5 mm (B x H) aufweisen. Die Proportionen des Logos dürfen nicht verändert werden! Für weitere
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2001) (AUVB2001)
80 81 82 83 84 85
Jahres-
rente in EU 104,90 110,40 116,50 123,20 130,50 138,50 147,30 156,90 167,40 178,80 191,10
- Seite 8 von 8 -
[...] nicht unter die Bestimmung des Art. 6, Pkt. 4. fällt;
2. die bei Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben (auch Wertungsfahrten und Rallyes) und den
- 4 -
dazugehörenden Trainigsfahrten entstehen; [...] 6).
Artikel 3: Örtlicher Geltungsbereich
Die Versicherung gilt auf der ganzen Erde.
Artikel 4: Zeitlicher Geltungsbereich
Versichert sind Unfälle, die während der Wirksamkeit des Versicheru
Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - 2004 (VBBUZ2004)
zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit vorzulegen hat (§ 4 Abs. 1), und
der von uns angeforderten Untersuchungsergebnisse und Gutachten (§ 4 Abs. 2) zu laufen.
(2) Steht die Leistungspflicht fest, [...] (1) Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person zumindest 50
Prozent außerstande ist, ihren zuletzt nicht nur vorübergehend ausgeübten Beruf, so wie er ohne
[...] zumindest 6 Monate lang ununterbrochen
bestanden hat.
Eine versicherte Person gilt dann zu mindestens 50 Prozent außerstande ihren Beruf auszuüben, wenn
ihre Arbeitsfähigkeit hinsichtlich dieses Berufes
Witterungsniederschläge aus Dachableitungsrohren (ZHSt12.1)
von Art. 2, Abs. 4 der AStB sind Schäden verursacht durch Witterungsniederschläge aus
Dachableitungsrohren an den versicherten Baubestandteilen im Inneren des Gebäudes bis ATS 50.000,-
(EUR 3.633
Kfz-Versicherungssteuerrechner
Grundsätzlich sind elektrische Fahrzeuge der Klassen L1e, L2e, L3e, L4e und L5e (Krafträder) von der Steuer befreit, sofern die Motorleistung 4 kW nicht übersteigt. Berechnung der Steuer Die Berechnung erfolgt [...] Motorleistung gelten folgende Berechnungssätze: Die ersten 35 kW: 0,25 Euro pro kW (mindestens jedoch 2,50 Euro) Die nächsten 25 kW: 0,35 Euro pro kW Darüber hinausgehende Leistung: 0,45 Euro pro kW Gewich [...] 18,84 € Summe der motorbezogenen Versicherungssteuer für 12 Monate: 301,08 € MERCEDES-BENZ EQE 350 4MATIC 135 kW Leistung und 2472 kg Eigengewicht 135 kW – 45 kW = 90 kW 35 kW * 0,25 € = 8,75 € 25 kW *