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Einschränkung auf das Garagenrisiko (KA001) (KA001)
Kennzei-
chentafeln (§ 52 KFG) stillgelegt. Die Fahrzeug-Kaskoversicherung ist auf das Garagenrisiko be-
schränkt. Das heißt, sie gilt nur für Versicherungsfälle, die sich innerhalb der Garage oder auf
Klimaanlage (CS3) (CS3)
Allgemei-
nen Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen (ADVB) und der Be-
stimmungen des Vertrages mitgedeckt.
Abweichend von Art. 2 Pkt. 2 der ADVB wird vereinbart
Mitversicherung von Kulturen (ZHF12)
Werden Kulturen, Bäume und/oder Sträucher bei oder infolge eines versicherten Schadenereignisses be-
schädigt oder zerstört, sodaß eine Neupflanzung notwendig wird, ersetzt der Versicherer die dadurch
AmLand Feuerversicherung 2010 (ALF-2010)
Nur
wenn es absolut unvermeidlich ist, dürfen brandgefährliche Tätigkeiten in den genannten Be-
reichen an Ort und Stelle durchgeführt werden. Dabei sind umfassende Sicherheitsvorkehrun- [...] Maschine
eine Massivdecke befindet.
Das kurzfristige Befahren derartiger Räume für Be- und Entladetätigkeiten sowie das Abstel-
len eines KFZ unter Aufsicht einer erwachsenen Person
AmHof Feuerversicherung 2010 (AHoF-2010)
Nur
wenn es absolut unvermeidlich ist, dürfen brandgefährliche Tätigkeiten in den genannten Be-
reichen an Ort und Stelle durchgeführt werden. Dabei sind umfassende Sicherheitsvorkehrun- [...] Maschine
eine Massivdecke befindet.
Das kurzfristige Befahren derartiger Räume für Be- und Entladetätigkeiten sowie das Abstel-
len eines KFZ unter Aufsicht einer erwachsenen Person