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Rohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks (LW3020.13)
LEITUNGSWASSER - Rohrleitungen außerhalb des versicherten Grundstücks -
LW3020.13
Abweichend von Art. 2 Pkt. 3. der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB gelten bis zur Höhe der
vereinbarten und in der [...] Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren der
Versicherungsräumlichkeiten außerhalb des Versicherungsgrundstückes (inkl. Grabungs- und
Suchkosten) bis maximal zum Anschluss an die Ortsleitung, sofern und [...] die Leitung im
Eigentum des Versicherungsnehmers liegt oder dieser aus rechtlichen/gesetzlichen Gründen für
die Instandhaltung bzw. die Behebung des Schadens verpflichtet ist.
Oberösterreichische Versicherung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.10.2018) (AGBSU.2018.1)
40 35 30 25 0 % der Bemessungsgrundlage
zurückzuzahlen.
Bei Vertragsauflösung während der ersten drei Jahre sind 60 % der
Bemessungsgrundlage zurückzuzahlen.
Bemessungsgrundlage ist die bei Vertragsbeginn [...] dem gewählten Tarif bzw. den gewählten
Tarifen und der jeweiligen Sparte entsprechen, zugrunde.
Die Vertragsgrundlagen, die im Zuge der Vertragsanbahnung vorgelegt wurden
oder deren Einsicht angeboten wurde [...] at/bedingungen zum Download bereit. Der Versicherungs-
nehmer kann jederzeit die Ausfolgung der Vertragsgrundlagen auf Papier
verlangen. Im Falle der Vereinbarung der elektronischen Kommunikation nach
§ 5a
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.10.2018) (AGBLV.2018)
40 35 30 25 0 % der Bemessungsgrundlage
zurückzuzahlen.
Bei Vertragsauflösung während der ersten drei Jahre sind 60 % der
Bemessungsgrundlage zurückzuzahlen.
Bemessungsgrundlage ist die bei Vertragsbeginn [...] dem gewählten Tarif bzw. den gewählten
Tarifen und der jeweiligen Sparte entsprechen, zugrunde.
Die Vertragsgrundlagen, die im Zuge der Vertragsanbahnung vorgelegt wurden
oder deren Einsicht angeboten wurde [...] at/bedingungen zum Download bereit. Der Versicherungs-
nehmer kann jederzeit die Ausfolgung der Vertragsgrundlagen auf Papier
verlangen. Im Falle der Vereinbarung der elektronischen Kommunikation nach
§ 5a
ImGeschäft-Feuerversicherung (IG-F-03.3) (IG-F-03.3)
neuen Bedingungen und Sicherheitsvorschriften dem Vertrag zugrunde zu legen
sind, gelten weiterhin die bisherigen Vertragsgrundlagen.
2.3. Anerkennung der Gefahrenumstände
Der Versicherer [...] wird ein Regiezuschlag von
derzeit 170 % anerkannt. Der Regiezuschlag ist auf das Grundgehalt/den Grundlohn aufzuschlagen.
2.17. Repräsentantenklausel
Soweit für den Ausschlusstatbestand [...] ften bei Bau-,
Umbau- und Reparaturarbeiten auf dem Versicherungsgrundstück gelten, soweit sie durch zwingende
technische Gründe veranlasst sind und bei ihrer Durchführung die gebotene
IM GESCHÄFT-FEUERVERSICHERUNG (IG-F-03.2) (IG-F-03.2)
neuen Bedingungen und Sicherheitsvorschriften dem Vertrag zugrunde zu legen
sind, gelten weiterhin die bisherigen Vertragsgrundlagen.
2.3. Anerkennung der Gefahrenumstände
Der Versicherer [...] wird ein Regiezuschlag von
derzeit 170 % anerkannt. Der Regiezuschlag ist auf das Grundgehalt/den Grundlohn aufzuschlagen.
2.17. Repräsentantenklausel
Soweit für den Ausschlusstatbestand [...] ften bei Bau-,
Umbau- und Reparaturarbeiten auf dem Versicherungsgrundstück gelten, soweit sie durch zwingende
technische Gründe veranlasst sind und bei ihrer Durchführung die gebotene