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GEWERBE - Bruchteilversicherung - ImG026.19 (ImG026.19)
GEWERBE - Bruchteilversicherung - ImG026.19
In den Sparten Sturmschaden (425), Leitungswasser (650) und Einbruchdiebstahl (600) ist die
Vereinbarung einer Bruchteilversicherung auch bei Freizügigkei
Indirekter Blitzschlag - Industrielle,gewerbliche und sonstige Betriebe (F186)
FEUER - Indirekter Blitzschlag - Industrielle, gewerbl. und sonst. Betriebe - F186
Abweichend von Artikel 2, Punkt 5. der Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB)
sind auch Schäden du
OÖV-Premium (UN1080.18)
UNFALL - OÖV-Premium - UN1080.18
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der In
OÖV-Premium ab 11 % (UN1081.18)
UNFALL - OÖV-Premium ab 11 % - UN1081.18
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträg
OÖV-Plus (UN1084.18)
UNFALL - OÖV-Plus - UN1084.18
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der Inval