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Rollläden, Außenjalousien, Außenraffstores (DH1720.15)
Sachen erneuert, wird ein Kostenzuschuss in Höhe der ortsüblichen,
nachgewiesenen Kosten der Neuherstellung abzüglich dem auf der Polizze angeführten
Selbstbehalt, maximal jedoch die in der Polizze au
Seng- und Schmorschäden (Fe3025.12)
stromführender Leitungen entstehen und
keinen Brand im Sinne der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB darstellen.
Der auf der Polizze ausgewiesene Selbstbehalt wird vom ermittelten Entschädigungsbetrag
in
Haftpflichtversicherung für Elektrofahrräder (E-Bikes) ohne behördliche Kennzeichen (KH1001.13)
1 VersVG richten, gilt:
- Der Versicherungsnehmer hat ergänzend zu Artikel 4 und 5 AKHB sicherzustellen, dass die
rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates über die Benützuing von E-Bikes e
Haftpflichtversicherung für Elektrofahrräder (E-Bikes) ohne behördliche Kennzeichen (KH001-12)
VersVG richten, gilt:
- Der Versicherungsnehmer hat ergänzend zu Artikel 4 und 5 AKHB2010 sicherzustellen, dass die
rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates über die Benützuing von E-Bikes e
ImGeschäft-Feuerversicherung (IG-F-03.1) (IG-F-03.1)
während der Fahrt, ebenso Schäden, die durch die Inbetriebsetzung des Motors -
auch im Einstellraum - entstehen, werden nicht vergütet.
Versicherungsschutz besteht überdies nur, wenn für das