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Seng- und Schmorschäden (Fe3025.12)
stromführender Leitungen entstehen und
keinen Brand im Sinne der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB darstellen.
Der auf der Polizze ausgewiesene Selbstbehalt wird vom ermittelten Entschädigungsbetrag
in
Haftpflichtversicherung für Elektrofahrräder (E-Bikes) ohne behördliche Kennzeichen (KH1001.13)
1 VersVG richten, gilt:
- Der Versicherungsnehmer hat ergänzend zu Artikel 4 und 5 AKHB sicherzustellen, dass die
rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates über die Benützuing von E-Bikes e
Haftpflichtversicherung für Elektrofahrräder (E-Bikes) ohne behördliche Kennzeichen (KH001-12)
VersVG richten, gilt:
- Der Versicherungsnehmer hat ergänzend zu Artikel 4 und 5 AKHB2010 sicherzustellen, dass die
rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates über die Benützuing von E-Bikes e
ImGeschäft-Feuerversicherung (IG-F-03.1) (IG-F-03.1)
während der Fahrt, ebenso Schäden, die durch die Inbetriebsetzung des Motors -
auch im Einstellraum - entstehen, werden nicht vergütet.
Versicherungsschutz besteht überdies nur, wenn für das
KH044 (KH044)
von einem Unternehmen, das zur gewerbsmäßigen Vermietung von sol-
chen Fahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers berechtigt ist, angemietet worden sein.
1.2 Versicherungsschutz besteht nur