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FEUER - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils mit behördlichem Kennzeichen zum Vollwert innerhalb Europas im geografischen Sinn zum Verkehrswert - Fe3033.19 (Fe3033.19)
versichert, sofern diese nicht anderweitig oder anderweitig nicht ausreichend versichert sind.
Feststellung: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit behördlicher Zulassung am Versicherungsort
bzw. Versiche
FEUER - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert innerhalb Europas im geografischen Sinn zum Neuwert - Fe3032.19 (Fe3032.19)
Vollwert innerhalb Europas im
geografischen Sinn zum Neuwert - Fe3032.19
1. Allgemein
1.1. Feststellung: Die Gruppe "Fahrzeuge aller Art und Anhänger jeweils ohne behördliches
Kennzeichen" (z.B. PKW, Kombis
Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden Grunddeckung (inkl. Außenanlagen) (Fe3001.19)
Wiederauffüllung der ausgehobenen Baugrube nach erfolgter Kabelreparatur.
Kosten für die notwendige Wiederherstellung der baulichen Infrastruktur, sofern deren
Beschädigung oder Abtragung im Zuge der Grabungsarbeiten
LW-Pachträumlichkeiten C (LW3006.12)
3 Pkt 2. 2. 2. der AWB, das sind Kosten, die bei einem Schadenereignis
für das Auffinden der Schadenstelle einschließlich der Behebung der dabei verursachten
Schäden anfallen.
Oberösterreichische
Computerversicherung/Elektronik Pauschal - ergänzende Klauseln (CS3005.12)
Ersatzleistung ist, dass
- geeignetes, geschultes Personal die Versetzung durchführt
- die vom Hersteller vorgeschriebenen Verhaltensweisen für den Transport (z.B. Transport-
sicherungen) eingehalten