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Umweltstörung – Ausbreitungsrisiko in die EU (AH467) (AH467)
in einem solchen Fall bestehen,
wenn die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten Unterlagen
dem Grunde und der Höhe nach möglich ist.
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Erg.Bed.für die Landwirtschaft-plus-Versicherung (LP-98) (LP-98)
eines oder mehrerer Versicherungsvertrages/-verträge bzw. des versicherten Interesses,
aus welchem Grund auch immer, gilt hinsichtlich des/der verbleibenden Versicherungsvertrages/-ver-
träge bzw. Interesses [...] te umfaßt alle Erntefrüchte aller zum Betrieb des Versiche-
rungsnehmers gehörenden Grundstücke sowie seiner Pachtgründe, und zwar im ungeernteten und
geernteten Zustand, sowie die [...]
1.2. In der Haushaltversicherung ist der Wohnungsinhalt gemäß den dem Vertrag jeweils zu Grunde
liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH) versichert.
2.
Ergänzende Bedingungen für die AmLand-Versicherung (ALa001.14)
eines oder mehrerer Versicherungsvertrages/-verträge bzw. des versicherten Interesses,
aus welchem Grund auch immer, gilt hinsichtlich des/der verbleibenden Versicherungsvertrages/-ver-
träge bzw. Interesses [...]
In der Haushaltversicherung ist der Wohnungsinhalt gemäß den dem Vertrag jeweils zu Grunde
liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH) versichert.
1 [...] Glasbruchversicherung sind die in der Polizze bezeichneten Gläser gemäß den dem Ver-
trag zu Grunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Glasbruchversicherung (ABG) versi-
chert.
AmHof - Haftpflicht Grunddeckung (AH2830.16)
icherung
Grunddeckung
Anstelle von Abschnitt B Punkt 6. EHVB gilt folgende Regelung:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der dem
Vertrag zugrunde liegenden [...] einem solchen Fall bestehen, wenn
die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten Unterlagen dem
Grunde und der Höhe nach möglich ist.
13.5. Die Zinsen werden jedenfalls [...] Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungs-
nehmers aus
- der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden, oder Räumlichkeiten;
- der Innehabung von Dienstwohnungen und Wohnhäusern samt
Umweltstörung – Auslandsdeckung EU (AH469) (AH469)
in einem solchen Fall bestehen,
wenn die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten
Unterlagen dem Grunde und der Höhe nach möglich ist.
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