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Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (F114)
Ereignis zerstört oder beschädigt, ersetzt der
Versicherer die dadurch anfallenden Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung
einschließlich Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten bis zur Höhe
Laternen, Postkästen und Spielplatzeinrichtungen (ZHF13.2)
Ereignis zerstört oder beschädigt, ersetzt der
Versicherer die dadurch anfallenden Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung
einschließlich Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten bis zur Höhe
Freizeitunfallversicherung (U904.2)
Versicherung erstreckt sich nur auf solche Unfälle, die nicht als Arbeitsunfälle und diesen
gleichgestellte Unfälle im Sinne der Sozialversicherungsgesetze gelten.
Voraussetzung ist, dass der Versicherte
U826.4 (U826.4)
jede versicherte Person im jeweiligen Verhältnis des mitversicherten Anteiles,
falls bei Antrageinstellung nichts anderes vereinbart wurde.
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Recht und Haftpflicht
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