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IM GESCHÄFT BESONDERE BEDINGUNG IG-03.2 (IG-03.2)
Kosten, die dadurch entstehen, dass durch behördliche oder sachverständige Untersuchung fest-
gestellt werden muss, ob
- gefährlicher Abfall oder Problemstoffe,
- Sachen, die einer Abliefe [...] behördlicher Anordnung anfallen.
(gilt für F, ST, LW)
2.1.4. ADAPTIERUNGEN
Soweit die Wiederherstellung vertraglich oder gesetzlich zu Lasten des Versicherungsnehmers zu
erfolgen hat, gelten
Im Geschäft (IG-03) (IG-03)
Kosten, die dadurch entstehen, dass durch behördliche oder sachverständige Untersuchung
festgestellt werden muss, ob
- gefährlicher Abfall oder Problemstoffe,
- Sachen, die einer Abl [...] behördlicher Anordnung anfallen.
(gilt für F, ST, LW)
2.1.4. ADAPTIERUNGEN
Soweit die Wiederherstellung vertraglich oder gesetzlich zu Lasten des Versicherungsnehmers zu
erfolgen hat, gelten Ada
Fahrzeuge, selbstf. Arbeitsmaschinen, Anhänger, Erstrisiko (Fe3027.13)
Schäden, die
durch Überlastung stromführender Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB
darstellen).
Verschleißschäden und Abnützungsschäden bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
5. Nicht
Fahrzeuge, selbstf. Arbeitsmaschinen, Anhänger, Vollwert (Fe3026.13)
Schäden, die
durch Überlastung stromführender Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB
darstellen).
Verschleißschäden und Abnützungsschäden bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
5. Nicht
Leitungswasser Gebäude Variante A (LW3001.14)
zur Höhe der vereinbarten und auf
der Polizze angeführten Versicherungssumme ergänzend zum oben dargestellten
Deckungsumfang wie folgt als versichert:
Kosten für die Behebung von Bruchschäden an Zu- und