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Gleichrichterglaskolben (MB57-03)
MASCHINENBRUCH - Gleichrichterglaskolben - MB57-03
Schäden an Gleichrichterglaskolben werden nur dann ersetzt, wenn die Brenndauer nachweislich
nicht mehr als 18.000 Stunden betragen hat. Die Wertmi
Umweltstörung (AH430) (AH430)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH430
UMWELTSTÖRUNG
1. Die besondere Vereinbarung gemäß Art. 6 AHVB ist getroffen.
Die Versicherungssumme beträgt im
Photovoltaikanlagen (Fe1123.15)
FEUER - Photovoltaikanlagen - Fe1123.15
Mit den Gebäuden fest verbundene Photovoltaikanlagen samt dazugehörigen Elektroinstallationen
und Wechselrichtern sind mitversichert.
Für auf dem Grundstück
Industrieöfen (Austreten von Schmelze) (MB63-03)
MASCHINENBRUCH - Industrieöfen / Austreten von Schmelze - MB63-03
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden, die durch bestimmungswidriges
Austreten glühendflüssiger Schmelzmassen aus
Witterungsniederschläge aus innenliegenden Dachableitungen (St5132.22)
STURM - Witterungsniederschläge aus innenliegenden Dachableitungen -
St5132.22
In Abänderung des Artikel 2 Punkt 4 AStB sind Schäden an den versicherten Baubestandteilen im
Inneren der Gebäude durch