Suche
Bergekosten bei Totalschaden (KA1042.21)
Kfz-KASKO Bergekosten bei Totalschaden - KA1042.21
In teilweiser Änderung des Art 5.1. AKKB, ersetzt der Versicherer bei einem Totalschaden bis zu
einem Höchstbetrag von EUR 2.500,00 auch die notwen
Raureiflast und Eisregen (St5103.16)
STURM - Raureiflast und Eisregen - St5103.16
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB sind Schäden an den versicherten Ge-
bäuden mitversichert, die dadurch entstehen, dass Äste bzw. B
Erweiterter Versicherungsschutz für das Produkthaftpflicht- (AH329) risiko (AH329)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH329
PRODUKTEHAFTPFLICHTRISIKO
1. Die besondere Vereinbarung gemäß Abschnitt A, Z. 2, Pkt. 4. EHVB ist getroffen.
Regressansprüche anderer Rechtsträger OH007 (OH007)
AMTSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG - für Gemeindeorgane hinsichtlich
Regressansprüche anderer Rechtsträger - OH007
Bedingt die Funktion eines Gemeindeorganes eine Tätigkeit auch für andere Rechtsträger
(üb
Gewalttätigkeiten - öffentliche Ansammlung oder Kundgebung (G362)
GLAS - G362
GEWALTTÄTIGKEITEN ANLÄSSLICH EINER ÖFFENTLICHEN
ANSAMMLUNG ODER KUNDGEBUNG
Gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung ist vereinbart, daß der Versicherer für
Gla