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Ergänzung paritätisches Kündigungsrecht (Fe3115.17)
FEUER/EC/-BU - Ergänzung Paritätisches Kündigungsrecht - Fe3115.17
Abweichend von Art. 12, Abs. 1) b) ABS verzichten beide Teile auf das Kündigungsrecht im
Schadenfall, soferne nicht mindestens ein
Austreten von Schwimmbadwasser (LW1138.23)
LEITUNGSWASSER - Austreten von Schwimmbadwasser - LW1138.23
Abweichend von Artikel 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind
- Schäden an den versicherten Gebäuden infolge Austritt von Wasser a
Hafner, Herd- und Ofenerzeugung, Rauchfangkehrer (AH405) (AH405)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Hafner, Herd- und Ofenerzeugung; Rauchfangkehrer
- AH405
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden
an Sachen durch die
Zeitlich begrenzter Außenschutz (E68) (E68)
EINBRUCH E68$F
ZEITLICH BEGRENZTER AUSSENSCHUTZ
Die Schaufenster, Eingangstüren, Oberlichten und so
Erweiterter Versicherungsschutz für das (AH429) Produktehaftpflichtrisiko (AH429)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH429
ERWEITERTER VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR
DAS PRODUKTEHAFTPFLICHTRISIKO
1. Die besondere Vereinbarung gemäß Abschnitt A