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AmLand - Haftpflicht Grunddeckung (AH831.2)
einem solchen Fall bestehen, wenn
die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten Unterlagen dem
Grunde und der Höhe nach möglich ist.
10.5. Die Zinsen werden jedenfalls [...] 2
AmLand - Haftpflichtversicherung für ehemalige land- und forstwirtschaftliche
Betriebe
Grunddeckung
Anstelle von B 6. EHVB gilt folgende Regelung:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich [...] pflichtungen des Versicherungs-
nehmers aus
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- der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden, oder Räumlichkeiten;
- der Innehabung von Dienstwohnungen und Wohnhäusern samt
AmHof - Haftpflicht Grunddeckung (AH2830.16.1)
versicherung Grunddeckung
Anstelle von Abschnitt B Punkt 6. EHVB gilt folgende Regelung
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der dem
Vertrag zugrunde liegenden AHVB [...] solchen Fall bestehen,
wenn die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten
Unterlagen dem Grunde und der Höhe nach möglich ist.
13.5. Die Zinsen werden jedenfalls [...] Schadenersatzverpflichtungen des Ver-
sicherungsnehmers aus
- der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden, oder Räumlichkeiten;
- der Innehabung von Dienstwohnungen und Wohnhäusern
Industrieöfen / Austreten von Schmelze (MB63)
ger Schmelzmassen aus ihren Behältnissen oder Leitungen entstehen, wenn Schäden dieser
Art dem Grunde nach durch einen Feuerversicherungsvertrag gedeckt werden können.
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USKV - Auslandsdeckung EU (AH3470.12) (AH3470.12)
einem solchen Fall bestehen,
wenn die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten
Unterlagen dem Grunde und der Höhe nach möglich ist.
Oberösterreichische Versicherung
Auslandsdeckung EU (AH3400.12) (AH3400.12)
solchen Fall bestehen,
wenn die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten
Unterlagen dem Grunde und der Höhe nach möglich ist.
Oberösterreichische Versicherung [...] alle Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers
aus
3.1.1 der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten;
3.1.2 der Innehabung von Dienstwohnungen und Wohnhäusern samt