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Eingestellte Fahrzeuge von Beherbergungsgästen (AH337) (AH337)
aufgenommenen Gästen ein-
gestellt oder eingebracht sind und sich
- in betriebseigenen Garagen,
- auf betriebseigenen Parkplätzen oder
- auf sonstigen zur Abstellung angewiesenen Plätzen
[...] (Schwarz-
fahrt);
- Diebstahl oder Raub.
3. Für die Mitversicherung eines Abhol- und Zustelldienstes von Fahrzeugen bedarf es einer besonde-
ren Vereinbarung.
4. Ausgeschlossen vom Versic
AHVB/EHVB93-95 (AHVB/EHVB93-95)
der ersten Feststellung der
Gesundheitsschädigung durch einen Arzt als eingetreten.
Artikel 5
Summenmäßiger Umfang des Versicherungsschutzes
1. Die Versicherungssumme stellt die Höchstleistung [...] in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestell-
ten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen infolge einer in der Herstellung oder Lieferung lie-
genden Ursache entstehen.
[...] hat den Versicherer bei der Feststellung und Erledigung oder Abwehr des
Schadens zu unterstützen.
1.4.1 Der Versicherungsnehmer hat den vom Versicherer bestellten Anwalt (Verteidiger, Rechtsbei-
Gaststallungen; eingestellte Tiere der Beherbergungsgäste (AH437.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH437.2
GASTSTALLUNGEN; EINGESTELLTE TIERE DER BEHERBERGUNGSGÄSTE
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 1.2.2 sowie [...] wegen Beschädigung, Vernichtung, Verlust oder Abhandenkommen
fremder in der Gaststallung eingestellter Tiere.
2. Schadenersatzverpflichtungen aus der Tierhaltung sind nur aufgrund besonderer Vereinbarung
Schäden an zur Verfügung gestellten Sachen (AH453.2)
BESONDERE BEDINGUNG AH453.2
FEUER- UND WASSERWEHREN, RETTUNGSKORPS;
SCHÄDEN AN ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN SACHEN
Die besondere Vereinbarung gemäß B 14.5 EHVB ist getroffen.
Der Versicherungsschutz bezieht [...] nicht, auch auf Schäden an
fremden dem Versicherungsnehmer für Einsätze und Übungen zur Verfügung gestellten Sachen, jedoch nur
insoweit, als hiefür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
- Seite
Abhol- und Zustelldienst von Fahrzeugen (AH427) (AH427)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH427
ABHOL- UND ZUSTELLDIENST VON FAHRZEUGEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art. 1, Pkt. 2.2 sowie [...] Zubehör auf der
Fahrt vom Kunden zum versicherten Betrieb und umgekehrt im Zuge des Abholens und Zustellens.
Er erstreckt sich nicht auf Luftfahrzeuge sowie auf Fahrzeuginhalt und Fahrzeugladung.