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Abhol- und Zustelldienst von Fahrzeugen (AH327) (AH327)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH327
ABHOL- UND ZUSTELLDIENST VON FAHRZEUGEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art. 1, Pkt. 2.2 sowie [...] Zubehör auf der
Fahrt vom Kunden zum versicherten Betrieb und umgekehrt im Zuge des Abholens und Zustellens.
Er erstreckt sich nicht auf Luftfahrzeuge sowie auf Fahrzeuginhalt und Fahrzeugladung.
Besondere Bedingung für die Versicherung von Gütern auf Messen und Ausstellungen (Au3001.12)
t zum / vom Messe- / Ausstellungsort, der Aufenthalt
während der Messe/Ausstellung und - sofern nichts anderes vereinbart ist - die Vor- und
Nachlagerung am Messe-/Ausstellungsort bis zu einer Dauer von [...] Verbeulen.
Diebstahl während der Messe und Ausstellung, sofern die Ausstellungsgüter während der
Besuchszeit ausreichend beaufsichtigt und die Ausstellungsräume außerhalb der
Besuchszeit in geeigneter Weise [...] g zur Messe oder Ausstellung
verlassen und gilt während der Dauer der Messe oder Ausstellung einschließlich der damit in
Verbindung stehenden Vor- und Nachlagerung am Ausstellungsort sowie während des
Eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und Besuchern (AH419.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH419.2
EINGESTELLTE FAHRZEUGE VON ARBEITNEHMERN UND BESUCHERN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge,
[...] oder der für ihn handelnden Personen ausschließlich zum
Zweck des Haltens oder Parkens abgestellt sind,
jedoch unter der Voraussetzung, daß diese Plätze oder zumindest die Zugänge zum B
Ausstellung der Versicherungsbestätigung (KFG§61) (KFG§61)
Bestätigung über die Übernahme dieser
Verpflichtungen, die Versicherungsbestätigung, kostenlos auszustellen. Auf der
Versicherungsbestätigung ist anzugeben, daß auf den Versicherungsvertrag österreichisches
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Messe- und gewerblichen Ausstellungsgütern MA9 (MA9)
Beförderung zur Messe oder
Ausstellung verlassen und gilt während der Dauer der Messe und/oder Ausstellung einschließlich er-
forderlicher Vor- und Nachlagerung am Ausstellungsort sowie während des Rück [...] Beraubung mitversichert, soferne die Aus-
stellungsgüter während der Besuchszeit ausreichend beaufsichtigt und die Ausstellungsräume
außerhalb der Besuchszeit in geeigneter Weise gegen [...] MA9
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERSICHERUNG VON
MESSE- UND GEWERBLICHEN AUSSTELLUNGSGÜTERN (MA)
§ 1 Vesicherungsgrundlage und Umfang der Haftung
Die Versicherung gilt