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ImRecht Gewerbe (RS3000.20)
in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten,
eingetragenen Partner bzw. Lebensgefährten und deren unter Punkt 3.1.1. bis 3.1.3.
genannten Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder sowie
Haushaltversicherung (ABH2001)
Luft- oder
Raumfahrzeugen, deren Teile oder Ladung.
2. Elementargefahren
2.1. STURM; Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung, deren Geschindigkeit am Versicherungsort
[...] Verbrauch dienen.
Nicht zum Wohnungsinhalt gehören: Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger,
Motorfahrräder, Motorboote und Segelboote samt Zubehör, Luftfahrzeuge, Handelswaren [...] berechtigt in den Versicherungsräumlichkeiten anwesend sind, weggenommen
werden oder deren Herausgabe erzwungen wird.
4.5. NICHT VERSICHERT sind:
Schäden durch Vandalismus
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH2001.2)
Luft- oder
Raumfahrzeugen, deren Teile oder Ladung.
2. Elementargefahren
2.1. STURM; Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung, deren Geschindigkeit am Versicherungsort
[...] Verbrauch dienen.
Nicht zum Wohnungsinhalt gehören: Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger,
Motorfahrräder, Motorboote und Segelboote samt Zubehör, Luftfahrzeuge, Handelswaren [...] berechtigt in den Versicherungsräumlichkeiten anwesend sind, weggenommen
werden oder deren Herausgabe erzwungen wird.
4.5. NICHT VERSICHERT sind:
Schäden durch Vandalismus
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABH2001.1)
Luft- oder
Raumfahrzeugen, deren Teile oder Ladung.
2. Elementargefahren
2.1. STURM; Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung, deren Geschindigkeit am Versicherungsort
[...] Verbrauch dienen.
Nicht zum Wohnungsinhalt gehören: Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger,
Motorfahrräder, Motorboote und Segelboote samt Zubehör, Luftfahrzeuge, Handelswaren [...] berechtigt in den Versicherungsräumlichkeiten anwesend sind, weggenommen
werden oder deren Herausgabe erzwungen wird.
4.5. NICHT VERSICHERT sind:
Schäden durch Vandalismus
ImRecht Gewerbe mit Privatrechtsschutz (RS3001.20)
in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten,
eingetragenen Partner bzw. Lebensgefährten und deren unter Punkt 3.1.1. bis 3.1.3.
genannten Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder sowie in