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Einschränkung der persönlichen Schadenersatzpflicht der (AH342) angestellten Ärzte (AH342)
BEDINGUNG AH342
KRANKENANSTALTEN; EINSCHRÄNKUNG DER PERSÖNLICHEN SCHADENERSATZ-
PFLICHT DER ANGESTELLTEN ÄRZTE AUS TÄTIGKEITEN IM RAHMEN DES
VERSICHERTEN BETRIEBES
1. Abweichend von Abschnitt B, [...] sich der Versicherungsschutz ausschließ-
lich auf die persönliche Schadenersatzpflicht der angestellten Ärzte aus ärztlichen Tätigkeiten
im Rahmen des versicherten Betriebes. Schadenersatzverpf [...] Versicherungsschutz ausgeschlossen.
2. Die Bestimmungen gemäß Pkt. 1. gelten für
o sämtliche angestellten Ärzte;
o folgende namentlich angeführten Ärzte:
Hinweis:
Pkt. 2.: Zutreffendes
Eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und Besuchern (AH419) (AH419)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH419
EINGESTELLTE FAHRZEUGE VON ARBEITNEHMERN UND BESUCHERN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge [...] s oder der für ihn handelnden Personen ausschließlich zum
Zweck des Haltens oder Parkens abgestellt sind,
jedoch unter der Voraussetzung, daß diese Plätze oder zumindest die Zugänge zum B
Eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und Besuchern (AH319) (AH319)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH319
EINGESTELLTE FAHRZEUGE VON ARBEITNEHMERN UND BESUCHERN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge [...] s oder der für ihn handelnden Personen ausschließlich zum
Zweck des Haltens oder Parkens abgestellt sind,
jedoch unter der Voraussetzung, daß diese Plätze oder zumindest die Zugänge zum B
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Kunstausstellungen KA9-03 (KA9-03)
VERSICHERUNG VON
KUNSTAUSSTELLUNGEN (1990)
§ 1 Gegenstand der Versicherung
Gegenstand der Versicherung sind Kunstgegenstände und Antiquitäten auf Kunstausstellungen und
während der [...] sonders wertvolle Ausstellungsstücke, welche in erhöhtem Maße der Diebstahlgefahr ausgesetzt
sind, während ihres Aufenthaltes in den Ausstellungsräumlichkeiten in Vitrinen unter Ver- [...] herzustellen.
§ 7 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
a) Der Versicherer ist von jedem Schadenfall unverzüglich zu verständigen.
b) Die Feststellung des Schadens
Tankstellen ohne Servicetätigkeiten (Schäden an Fahrzeugen) (AH422.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH422.2
TANKSTELLEN OHNE SERVICETÄTIGKEITEN; SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge