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Einschränkung der persönlichen Schadenersatzpflicht der (AH342) angestellten Ärzte (AH342)
BEDINGUNG AH342
KRANKENANSTALTEN; EINSCHRÄNKUNG DER PERSÖNLICHEN SCHADENERSATZ-
PFLICHT DER ANGESTELLTEN ÄRZTE AUS TÄTIGKEITEN IM RAHMEN DES
VERSICHERTEN BETRIEBES
1. Abweichend von Abschnitt B, [...] sich der Versicherungsschutz ausschließ-
lich auf die persönliche Schadenersatzpflicht der angestellten Ärzte aus ärztlichen Tätigkeiten
im Rahmen des versicherten Betriebes. Schadenersatzverpf [...] Versicherungsschutz ausgeschlossen.
2. Die Bestimmungen gemäß Pkt. 1. gelten für
o sämtliche angestellten Ärzte;
o folgende namentlich angeführten Ärzte:
Hinweis:
Pkt. 2.: Zutreffendes
Eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und Besuchern (AH319) (AH319)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH319
EINGESTELLTE FAHRZEUGE VON ARBEITNEHMERN UND BESUCHERN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge [...] s oder der für ihn handelnden Personen ausschließlich zum
Zweck des Haltens oder Parkens abgestellt sind,
jedoch unter der Voraussetzung, daß diese Plätze oder zumindest die Zugänge zum B
Eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und Besuchern (AH419) (AH419)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH419
EINGESTELLTE FAHRZEUGE VON ARBEITNEHMERN UND BESUCHERN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge [...] s oder der für ihn handelnden Personen ausschließlich zum
Zweck des Haltens oder Parkens abgestellt sind,
jedoch unter der Voraussetzung, daß diese Plätze oder zumindest die Zugänge zum B
Tankstellen ohne Servicetätigkeiten (Schäden an Fahrzeugen) (AH422.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH422.2
TANKSTELLEN OHNE SERVICETÄTIGKEITEN; SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge
Eingestellte Tiere der Beherbergungsgäste (AH3437.12) (AH3437.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - eingestelle Tiere der Beherbergungsgäste -
AH3437.12
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 1.2.2 sowie Art 7.10. AHVB auch auf
Schadenersatzverpflichtungen [...] wegen Beschädigung, Vernichtung, Verlust oder Abhanden-
kommen fremder in der Gaststallung eingestellter Tiere.
2. Schadenersatzverpflichtungen aus der Tierhaltung sind nur aufgrund besonderer Verein-