Suche
Kfz-Reparaturbetrieb; Diebstahl in Verwahrung genommener Fahrzeuge (AH424.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH424.2
KFZ-REPARATURBETRIEBE;
DIEBSTAHL ODER RAUB IN VERWAHRUNG GENOMMENER FAHRZEUGE
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abwei
Automatische Waschanlage (AH425.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH425.2
AUTOMATISCHE WASCHANLAGEN
Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 7.10.1 und 7.10.2 AHVB auch auf Schaden-
Schäden an Fahrzeugen durch Brand, Blitzschlag oder Explosion (AH426.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH426.2
SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN DURCH BRAND, BLITZSCHLAG ODER EXPLOSION
Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 7.10.1 AHV
Wasserrecht (AH417.3) (AH417.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH417.3
SCHADENERSATZVERPFLICHTUNGEN NACH DEM WASSERRECHTSGESETZ
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nicht für Sachschäden durch
Arbeitnehmergarderoben (AH418.3) (AH418.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH418.3
ARBEITNEHMERGARDEROBEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 1.2.2 sowie Art 7.10.2 und 7.10.3 AHVB