Suche
DaHeim-Komfortschutz (DHK-02.1)
Bedingung
DaHeim - KOMFORTSCHUTZ DHK-02.1
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ZU GRUNDE:
- Allgem
BB4.1 (BB4.1)
Bau- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück von den
bauausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeiter die Sicherheitsvorschriften wider
besseres Wissen und Willen des [...] ersatzpflichti-
gen Schadenereignisses an Freiwillige Feuerwehren und andere Betriebsfeuerwehren für deren Lösch-
einsätze zu leisten sind bzw. geleistet werden.
Feuerwehr- und Alarmübungen
Bei [...] Das Recht des Versicherers, im Versicherungsfall die Angemessenheit der Versicherungssummen auf an-
dere Art zu überprüfen, wird durch diese Vereinbarung nicht berührt.
Summenausgleich
Soweit die
Allgemeine Bedingungen für die Insassen-Unfallversicherung (IUB1993) (IUB1993)
Versicherers gemäß Punkt 1.1 be-
wirkt, vor endgültiger Feststellung der Leistung, richtet sich deren Höhe nach dem zuletzt
festgestellten Grad der Invalidität.
2.3 Unter Ausschluß des
Allgemeine Bedingungen für die Insassenunfallversicherung (IUB93) (IUB93)
Versicherers gemäß Punkt 1.1 be-
wirkt, vor endgültiger Feststellung der Leistung, richtet sich deren Höhe nach dem zuletzt
festgestellten Grad der Invalidität.
2.3 Unter Ausschluß des
DaHeim-Komfortschutz (DHK-06)
DaHeim - KOMFORTSCHUTZ DHK-06
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingunge