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Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz (AH1000.15)
HAFTPFLICHT - Haus- und Grundbesitz - AH1000.15
Haus- und Grundbesitz gemäß B 11. EHVB
1. Die Versicherung erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der dem Vertrag
zugrunde liegenden AHVB auf [...] Schäden durch Überschwemmungen, Grundwasser oder im
Zusammenhang mit Erdbeben, so leistet der Versicherer nur nach Maßgabe des Art 1 der
dem Vertrag zugrunde liegenden AHVB.
4. Schaden [...] die auf der Polizze angeführt Baukostensumme nicht überschreiten. B 3.2.
der dem Vertrag zugrunde liegenden EHVB findet Anwendung. Für solche Bauvorhaben sind
Schadenersatzverpflichtungen
Grundstückseinfriedungen für Feuer und ALLRISK (Fe5030.24)
inkl. Zäunen samt Tor-, Zutrittskontroll-
und Schrankenanlagen an der Grundstücksgrenze oder versetzt am
Versicherungsgrundstück
einschließlich Nebenkosten für Aufräum- Abbruch-, Feuerlösch- und Ent [...] lebenden
Grundstückseinfriedung notwendig, werden die Kosten der Neupflanzung bis maximal EUR 150,-
je ersatzpflichtiger Pflanze ersetzt. Erfolgt keine Neupflanzung der lebenden
Grundstückseinfriedung werden [...]
FEUER – Grundstückseinfriedungen inkl. Schäden durch Anprall unbekannter KFZ – Fe5030.24
Mitversichert sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
Ableitungen auf dem Versicherungsgrundstück (LW2103.16)
Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Bruchschäden
einschließlich der hierfür erforderlichen Nebenarbeiten an Ableitungen auch außerhalb der
Gebäude, jedoch innerhalb des Versicherungsgrundstückes, ohne Rücksicht
Schwimmteichbecken am Grundstück (Fe1147.15)
Feuer - Schwimmteichbecken am Versicherungsgrundstück - Fe1147.15
Auf dem Versicherungsgrundstück mit festen Baustoffen errichtete bzw. betonierte Becken von
Schwimmteichen, die Folienverkleidungen der
Kraftfahrzeuge und Anhänger am Grundstück (F130)
FEUER - Kraftfahrzeuge und PKW-Anhänger am Grundstück - F130
Schäden an, auf dem Versicherungsgrundstück abgestellten Kraftfahrzeugen und PKW-
Anhängern des Versicherungsnehmers durch Brand, Blitzschlag