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Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS95) (ABS95)
der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers keine Ge-
fahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. Erlangt der Versicherungs-
nehmer Kenntnis davon, daß eine
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS1994) (ABS1994)
der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers keine Ge-
fahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. Erlangt der Versicherungs-
nehmer Kenntnis davon, daß eine
DaHeim-Superschutz (DHS-08)
DaHeim - SUPERSCHUTZ DHS-08
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingungen
DaHeim-Superschutz (DHS-06)
DaHeim - SUPERSCHUTZ DHS-06
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingung
St197.1 (St197.1)
STURM BESONDERE BEDINGUNG St197.1
Infrastruktur, Außenanlagen
Am Versicherungsgrundstück gelten auf Erstes Risiko versichert:
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