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Feuer TIG/EC/AR - ergänzende Klauseln (TIG002.13)
Bau- und/oder Montagearbeiten auf dem
Versicherungs-
grundstück von den bauausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern wider
besseres Wissen und Willen des Versicherungsnehmers die Sicherh [...] ersatzpflichtigen Schadenereignisses an Freiwillige Feuerwehren und andere Betriebsfeuerwehren
für deren Löscheinsätze zu leisten sind bzw. geleistet werden (gemäß jeweils gültiger
Feuerwehrtarifordnung) [...] Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen (ausgenommen Wasch-, Koch- und Textil-
trocknungsgeräte) und deren Inhalt sind auch dann versichert, wenn der Brand innerhalb der
Anlage ausbricht.
(gilt für F)
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Sturm - Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör (St5104.19)
STURM - Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör– St5104.19
Mitversichert sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegen
ZuHaus-Eigenheim (ZHE-2010)
ZUHAUS - Ergänzende Bedingungen für die ZuHaus-Eigenheimversicherung -
ZHE-2010
Die ZuHaus-Eigenheimversicherung ist eine Bündelversicherung von 4 Versicherungsverträgen
(Feuer-, Sturm-, Leitungswas
ZuHaus-Objektschutz (ZHO-2010)
ZUHAUS - Ergänzende Bedingungen für den ZuHaus-Objektschutz - ZHO-2010
Die ZuHaus-Eigenheimversicherung ist eine Bündelversicherung von 4 Versicherungsverträgen
(Feuer-, Sturm-, Leitungswasser- und
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen (ADVB95) (ADVB-95)
ert ist der am Schadentag geltende Neuwert der versicherten Sachen, d. s. die Ko-
sten für deren Neuanschaffung einschließlich der Kosten für Fracht (exklusive Luftfracht), Zoll
und Montage