Suche
Steuerliche Regelungen 4 (Lebensversicherung mit lebenslanger Rentenzahlung) (STLV2004-4)
Die Prämien zu Ihrer Lebensversicherung können Sie als Sonderausgaben im Sinne des § 18 EStG 1988
innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen und Höchstbeträge geltend machen. Die dafür notwendigen
Steuerliche Regelungen 5 (Zukunftssicherung gem. § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG 1988) (STLV2004-5)
Besondere steuerliche Regelungen zur Zukunftssicherung
gem. § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG 1988:
Bei dieser Lebensversicherung handelt es sich um eine zukunftssichernde Maßnahme des Arbeitgebers für
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St816)
STURM St816
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser
1. Versicherte Gefahren und Schäden
Abweichend von Artikel 2 Pkt. 4 der
RS825.1 (RS825.1)
FIRMEN-RECHTSSCHUTZ MIT ALLGEMEINEM VERTRAGS-
RECHSSCHUTZ IM BETRIEBSBEREICH
Versicherungsschutz wird gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB)
in der jeweils
Rechtsschutz für Gemeinden (RS818.1)
RECHTSSCHUTZ BESONDERE
BEDINGUNG RS818.1
RECHTSSCHUTZ FÜR GEMEINDEN
1. Versicherungsschutz wird nur für die auf der Polizze angeführten R