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Be- und Entladung fremder Fahrzeuge (AH411) (AH411)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH411
BE- UND ENTLADUNG VON FREMDEN FAHRZEUGEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art. 7, Pkt. 10. A
Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten, die (AH412) Fremdzwecken dienen (AH412)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH412
GRUNDSTÜCKE, GEBÄUDE ODER RÄUMLICHKEITEN,
DIE FREMDZWECKEN DIENEN
Abweichend von Abschnitt A, Z. 1, Pkt. 2.3
Gewerbsmäßige Vermietung (Verleihung) (AH413) (AH413)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH413
GEWERBSMÄSSIGE VERMIETUNG (VERLEIHUNG)
Die besondere Vereinbarung gemäß Abschnitt A, Z. 1, Pkt. 1., 2. Absatz EHV
Verwahrung von beweglichen Sachen (AH414) (AH414)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH414
VERWAHRUNG VON BEWEGLICHEN SACHEN
1. Die Bestimmungen gemäß Pkt. 2. gelten ausschließlich für solche beweglichen
Tätigkeit an unbeweglichen Sachen (AH415) (AH415)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE HAFTPFLICHT AH415
TÄTIGKEITEN AN UNBEWEGLICHEN SACHEN
1. Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an jenen Teilen von unbeweglic