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AmHof Feuerversicherung 2011 (AHoF-2011)
Nur
wenn es absolut unvermeidlich ist, dürfen brandgefährliche Tätigkeiten in den genannten Be-
reichen an Ort und Stelle durchgeführt werden. Dabei sind umfassende Sicherheitsvorkehrun-
Unbenannte Gefahren Wohnungsinhalt (DH1725.21)
sse oder Umweltstörungen;
2.2.4. durch Diebstahl;
2.2.5. an Sachen, die unmittelbar Gegenstand der Be- oder Verarbeitung jeder Art sind;
2.2.6. an versicherten Gebäudeteilen durch Senken, Reißen, Schrumpfen
USP-L94.3 (USP-L94.3)
Korrosion
Abweichend von Art. 1 (2) lit. a, Art. 3 (1) lit. f und Art. 8 (2) lit. a der Allgemeinen Be-
dingungen für Versicherungen gegen Leitungswasserschäden (AWB) sind Bruchschäden einschl.
Mehrkosten - Total-BU (M3270.3)
oder
Minderung eines drohenden Ertragsausfalles wirtschaftlich begründet sind. Ersparte gewöhnliche Be-
triebsaufwendungen werden gegengerechnet.
Die Mehrkostenversicherung ist eine Versicherung
U843.3 (U843.3)
Haushalt
polizeilich gemeldet ist. Sollte zu diesem Zeitpunkt eine Ehe, die vor dem Gesetz aufrecht ist, be-
stehen, gilt der Ehepartner als nicht versichert.
Als Kinder im Sinne der Familienunfallve