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FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstf. Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren z. Vollwert am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsf. zum Wiederbeschaffungswert – Fe3034.21 (Fe3034.21)
zum Vollwert am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsfahrten
zum Wiederbeschaffungswert – Fe3034.21
1. Allgemein
1.1. Feststellung: Die Gruppe "Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen [...] e Arbeitsmaschinen und Anhänger als
Handelswaren am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsfahrten zum
Wiederbeschaffungswert" auf der Polizze als eigene Position (Vollwert) angeführt, so erfolgt [...] versichert sind:
in ruhendem oder fahrendem Zustand
am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsfahrten
gegen die Gefahren des Art. 1 AFB (Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung)
bis zur
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstf. Arbeitsm. und Anhänger als Handelswaren auf erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsf. zum Wiederbeschaffungswert – Fe3035.21 (Fe3035.21)
erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw.
Zustellungsfahrten zum Wiederbeschaffungswert – Fe3035.21
1. Allgemein
1.1. Feststellung: Die Gruppe "Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbei [...] und Anhänger als
Handelswaren auf erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsfahrten
zum Wiederbeschaffungswert" auf der Polizze als eigene Position angeführt, so erfolgt KEINE [...] versichert sind:
in ruhendem oder fahrendem Zustand
am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsfahrten
gegen die Gefahren des Art. 1 AFB (Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung)
bis zur
Eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und Besuchern (AH3419.12) (AH3419.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und
Besuchern - AH3419.12
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge,
1.1. die Arbeitnehmern oder Besuchern [...] oder der für ihn handelnden Personen ausschließ-
lich zum Zweck des Haltens oder Parkens abgestellt sind, jedoch unter der Voraussetzung,
dass diese Plätze oder zumindest die Zugänge zum
NL96 (NL96)
nach, daß die Wiederherstellung an der bisherigen Stelle behördlich
verboten ist, so genügt die Wiederherstellung an anderer Stelle innerhalb Österreichs.
Unterbleibt die Wiederherstellung innerhalb [...] er-
hält, den Wiederherstellungsaufwand nicht übersteigt, und in dem Umfange, in dem die bestimmungsge-
mäße Verwendung der Entschädigung zur Wiederherstellung an der bisherigen Stelle gesichert ist. [...] gen, die bei Eintritt des Schadenfalles bereits hergestellt bzw.
angeschafft sind oder sich in Herstellung befinden, gelten nicht als Wiederherstellung bzw. als Wie-
derbeschaffung.
Weist der Ve
Zusatzbedingungen Landwirtschaft neu (ZLN2.1) (ZLN2.1)
daß die Wiederherstellung an der bisherigen Stelle behördlich
verboten ist, so genügt die Wiederherstellung an anderer Stelle desselben Gemeindegebietes.
Unterbleibt die Wiederherstellung innerhalb [...] er-
hält, den Wiederherstellungsaufwand nicht übersteigt, und in dem Umfange, in dem die bestimmungsge-
mäße Verwendung der Entschädigung zur Wiederherstellung an der bisherigen Stelle gesichert ist [...] gen, die bei Eintritt des Schadenfalles bereits hergestellt bzw.
angeschafft sind oder sich in Herstellung befinden, gelten nicht als Wiederherstellung bzw. als Wie-
derbeschaffung.
Weist der Ver