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Eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und Besuchern (AH419) (AH419)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH419
EINGESTELLTE FAHRZEUGE VON ARBEITNEHMERN UND BESUCHERN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fah
Schäden an Kundenfahrzeugen (AH420) (AH420)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH420
GARAGEN, SERVICESTATIONEN UND TANKSTELLEN MIT
SERVICETÄTIGKEITEN; SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehenden Bes
Schäden an Kundenfahrzeugen (AH421) (AH421)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH421
REIFENHANDELSGESCHÄFTE UND VULKANISIERBETRIEBE MIT
MONTAGETÄTIGKEITEN; SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehende
Hebebühnen (AH801.3) (AH801.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH801.3
HEBEBÜHNEN
1. Abweichend von Art 7.10.2 und 7.10.4 AHVB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Scha-
dener
Allmählichkeitsschäden (AH803.3) (AH803.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH803.3
ALLMÄHLICHKEITSSCHÄDEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich in Abänderung von Art 7.11. AHVB auch auf
Schadene