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U844.3 (U844.3)
Haushalt
polizeilich gemeldet ist. Sollte zu diesem Zeitpunkt eine Ehe, die vor dem Gesetz aufrecht ist, be-
stehen, gilt der Ehepartner als nicht versichert.
Als Kinder im Sinne der Familienunfallve
U859.1 (U859.1)
Haushalt
polizeilich gemeldet ist. Sollte zu diesem Zeitpunkt eine Ehe, die vor dem Gesetz aufrecht ist, be-
stehen, gilt der Ehepartner als nicht versichert.
Als Kinder im Sinne der Familienunfallve
U905 (U905)
Haushalt
polizeilich gemeldet ist. Sollte zu diesem Zeitpunkt eine Ehe, die vor dem Gesetz aufrecht ist, be-
stehen, gilt der Ehepartner als nicht versichert.
Als Kinder im Sinne der Familienunfallve
U906 (U906)
Haushalt
polizeilich gemeldet ist. Sollte zu diesem Zeitpunkt eine Ehe, die vor dem Gesetz aufrecht ist, be-
stehen, gilt der Ehepartner als nicht versichert.
Als Kinder im Sinne der Familienunfallve
U910 (U910)
Haushalt
polizeilich gemeldet ist. Sollte zu diesem Zeitpunkt eine Ehe, die vor dem Gesetz aufrecht ist, be-
stehen, gilt der Ehepartner als nicht versichert.
Als Kinder im Sinne der Familienunfallve