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Zusatzbed. für die Sturmvers. von ind., gewerbl. und sonst. Betrieben (ZBSt-IG03)
Zusatzbedingungen für die Sturmversicherung von industriellen,
gewerblichen und sonstigen Betrieben
(ZBSt-IG03)
Inhaltsverzeichnis
1. Versicherte Sachen
1.1. Gebäude
1.2. Betri
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Sachversicherung (AECB2003) (AECB2003)
Fahrzeugen verursacht werden, die vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer der
versicherten Gebäude oder deren Arbeitnehmern betrieben werden;
- Schäden an Fahrzeugen,
- Schäden an Wegen, Straßen und Brücken [...] er
nachzuweisen, dass der Schaden mit den in den Punkten 1.1. bis 1.6. genannten Ereignissen oder deren
Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht.
Artikel 3
Versicherte [...] Entschädigung, abzüglich der Vergütung für einen allfälligen
Minderwert, zurückzugeben. Sachen, deren Zurücknahme nicht zumutbar ist, sind dem Versicherer zu
übereignen.
7.4. Bei zusammengehörigen
Besondere Bedingungen für Reiselagerversicherungen (RL8)
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
(1) Der Versicherungsnehmer, der Versicherte, deren Vertreter und Beauftragte sowie die Reiselager-
begleiter, haben bei allen ihren Handlungen die Sorgfalt
Privatobjektversicherung ZuHaus (PO-2018)
gehörenden Gebäude mit den tatsächlichen Verhältnissen zum Schadenzeitpunkt.
Ist die verbaute Fläche der(s) Gebäude(s) im Schadenfall größer als die bei Berechnung der
Versicherungssumme zugrunde gelegte Fläche [...] e Feuerwehren und andere Betriebsfeuerwehren
zu leisten sind bzw. geleistet werden, und zwar für deren Löscheinsätze gemäß jeweils gültiger
Feuerwehrtarifordnung. .
8.2. Bewegungs- und Schutzkosten, das
Privatobjektversicherung ZuHaus (PO-2021)
gehörenden Gebäude mit den tatsächlichen Verhältnissen zum Schadenzeitpunkt.
Ist die verbaute Fläche der(s) Gebäude(s) im Schadenfall größer als die bei Berechnung der
Versicherungssumme zugrunde gelegte Fläche [...] e Feuerwehren und andere Betriebsfeuerwehren
zu leisten sind bzw. geleistet werden, und zwar für deren Löscheinsätze gemäß jeweils gültiger
Feuerwehrtarifordnung.
8.2. Bewegungs- und Schutzkosten, das