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ZuHaus-Grundschutz (ZHG-06)
ausgewiesenen Versicherungssumme auf erstes Risiko mitversichert, falls für dieses Risiko keine an-
dere Versicherung besteht.
Mitversichert gelten auch Kraftfahrzeuge des/der in häuslicher Gemeinschaft [...] Schadenersatzverpflichtungen von Miteigentümern, Wohnungseigentümern, Nutzungsberechtigten
und deren Angehörigen (Art 7.6.2 AHVB) sind mitversichert, sofern diese Personen oder ihre
gesetzlichen Vertreter
Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Haftpflichtversicherung (AKHB88-94) (AKHB88-94)
insoweit
zu ersetzen, als nach Wegfall der Rentenzahlungen die vom Versicherer geleistete Rente nicht deren
gemäß Abs. 3 zweiter Satz errechneten Kapitalwert erreicht hat.
Ausschlüsse
§ 4. Von der Versicherung [...] anteilige Prämie.
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
§ 6. (1) Als Obliegenheiten, deren Verletzung im Zeitpunkt des Schadenereignisses die Freiheit des
Versicherers von der Verpflichtung [...] Gefahr oder der Verhütung einer Erhöhung
der Gefahr dem Versicherer gegenüber zu erfüllen sind und deren Verletzung im Zeitpunkt des Schaden-
ereignisses die Freiheit des Versichereres von der Verpflichtung
ZuHaus-Komfortschutz (ZHK-06)
ausgewiesenen Versicherungssumme auf erstes Risiko mitversichert, falls für dieses Risiko keine an-
dere Versicherung besteht.
Mitversichert gelten auch Kraftfahrzeuge des/der in häuslicher Gemeinschaft [...] Schadenersatzverpflichtungen von Miteigentümern, Wohnungseigentümern, Nutzungsberechtigten
und deren Angehörigen (Art 7.6.2 AHVB) sind mitversichert, sofern diese Personen oder ihre
gesetzlichen Vertreter
Erg.Bed.für die Landwirtschaft-plus-Versicherung (LP-96) (LP-96)
de Arbeitsmaschinen und Geräte samt Zubehör, Handmaschinen, Werkzeuge, KFZ-
Anhänger und deren Zubehör, elektrische Anlagen der Landwirtschaft soweit diese nicht Gebäu-
debestandteil sind [...] SELBSTFAHRENDE ARBEITSMASCHINEN
Hiezu gehören alle Maschinen der Land- und Forstwirtschaft, deren Fortbewegung durch Motor-
kraft ermöglicht wird, und zwar insbesondere: Traktoren, Mähdrescher
Hausrat studierender Kinder (H68)
HAUSHALT H68
HAUSRAT STUDIERENDER KINDER
In Erweiterung von Artikel 3.5. der ABH gilt der Hausrat (Artikel 1, ABH) mitve