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Sengschäden (Fe3019.12)
FEUER - Sengschäden - Fe3019.12
Abweichend von Artikel 2 Pkt.3 der AFB sind Sengschäden an den versicherten
- Gebäuden (sofern und soweit sie in der Polizze als versichert angeführt sind)
- Betriebs
Infrastruktur, Außenanlagen (F197.1)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F197.1
Infrastruktur, Außenanlagen
Am Versicherungsgrundstück gelten auf Erstes Risiko versichert:
Oberfläc
St197 (St197)
STURM BESONDERE BEDINGUNG St197
Infrastruktur, Außenanlagen
Versichert gelten auf Erstes Risiko:
Asphaltierungen, Einfriedungen (
Risikobeitrag für Lenker unter 24 Jahren (KH030-03)
KFZ-HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG KH030-03
RISIKOBEITRAG FÜR JUGENDLICHE LENKER
Für jene Versicherungsfälle, die von einem berechtigten Lenker verursacht wurden, der
U820.3 (U820.3)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U820.3
Rohbau-Unfall
1. Versicherte Personen sind neben dem Versicherungsnehmer alle Personen, die