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Musiker und Schauspieler (AH348) (AH348)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH348
MUSIKER UND SCHAUSPIELER
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich im Rahmen der AHVB und EHVB auf Schadenersatzverp
Ausübung von Vereinstätigkeiten außerhalb des Vereins (AH349) (AH349)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH349
VEREINE; AUSÜBUNG VON VEREINSTÄTIGKEITEN AUSSERHALB DES VEREINES
Abweichend von Abschnitt B, Z. 12, Pkt. 2.3 EHV
Haltung oder Verwendung von Tieren (AH350) (AH350)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH350
VEREINE; HALTUNG ODER VERWENDUNG VON TIEREN
1. Die besondere Vereinbarung gemäß Abschnitt B, Z. 12, Pkt. 3.2.1 EH
Haltung oder Verwendung von Wasserfahrzeugen (AH351) (AH351)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH351
VEREINE; HALTUNG UND VERWENDUNG VON WASSERFAHRZEUGEN
1. Die besondere Vereinbarung gemäß Abschnitt B, Z. 12, Pkt.
Schäden an zur Verfügung gestellten Sachen (AH352) (AH352)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH352
FEUER- UND WASSERWEHREN, RETTUNGSKORPS;
SCHÄDEN AN ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN SACHEN
1. Die besondere Vereinbarung