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Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB88) (ARB88)
Ansprüchen aufgrund allmählicher Einwirkungen, die von
unmittelbar benachbarten Grundstücken ausgehen.
3. Was ist nicht versichert?
Im Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete besteht [...] Anspruch zugrundeliegenden Schadenereignis-
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ses.
2. Im Beratungs-Rechtsschutz (Artikel 22 Pkt. 3.) und in bestimmten Fällen des Rechtsschutzes für
Grundstückseigentum und Miete [...] und die Versicherungssumme sind aufgrund des bei Abschluß des Vertrages geltenden Ta-
rifes erstellt. Sie unterliegen jenen Veränderungen des Tarifes, die sich aufgrund von Verände-
rungen des
Bäume am Grundstück - Entsorgungskostenbeitrag (Fe1135.15)
FEUER - Bäume am Grundstück - Entsorgungskostenbeitrag - Fe1135.15
Werden Bäume bei oder infolge eines versicherten Schadenereignisses beschädigt oder zerstört,
ersetzt der Versicherer die dadurch a [...] skosten bis zur Höhe der vereinbarten und auf der Polizze unter Position Bäume am
Grundstück-Entsorgungskostenbeitrag angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko.
Ist eine Neupflanzung der beschädigten
Indirekte Blitzschäden - Grundpaket (Fe2850.16)
FEUER - Indirekte Blitzschäden - Grundpaket - Fe2850.16
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder
Grunddeckung für Fahrzeuge mit landwirtschaftlicher Verwendung (KH1040.16)
KFZ-HAFTPFLICHT - Grunddeckung für
Fahrzeuge mit landwirtschaftlicher Verwendung - KH1040.16
Versicherungsschutz besteht für die Verwendung des versicherten Kraftfahrzeuges
- zur Ausübung der Land- und [...] Verkehrsflächen, die hauptsächlich der Erschließung land- und forstwirtschaftlich genutzter
Grundflächen dienen.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für:
* Die fallweisen Dienstleistungen für
DaHeim-Grundschutz (DHG-97)
DaHeim - GRUNDSCHUTZ DHG-97
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGS-
BEDINGUNGEN ZU GRUNDE:
- Allgemeine B [...] Wertanpassung nach dem Verbraucherpreisindex (VPI):
2.2.1. Die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage erhöht bzw. vermindert sich jährlich
bei Hauptfälligkeit der Prämie um den Prozentsatz