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Gemeindehaftpflicht - Deckungspaket AH818.2 (AH818.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH818.2
GEMEINDEHAFTPFLICHT
Anstelle von Abschnitt B, Z 21 EHVB gilt folgende Regelung:
Der Versicherungsschutz umfasst nach Maßgabe
Allmählichkeitsschäden (AH803.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH803.2
ALLMÄHLICHKEITSSCHÄDEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich in Abänderung von Art 7.11. AHVB auch auf Schadenersatzver-
Mietsachschäden (AH808.2) (AH808.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Mietsachschäden - AH808.2
Abweichend von Art 7.10.1 AHVB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die gesetzliche
Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beschäd
Hebebühnen (AH801.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH801.2
HEBEBÜHNEN
1. Abweichend von Art 7.10.1 und 7.10.2 AHVB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Scha-
denersatzve
Sachschäden durch Umweltstörung (AH432.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH432.2
UMWELTSTÖRUNG
1. Die besondere Vereinbarung gemäß Art 6 AHVB ist hinsichtlich der Lagerung von Mineralölprodukten
in Tan