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Verbesserte Gliedertaxe für Berufsmusiker (U862)
UNFALLVERSICHERUNG - BESONDERE BEDINGUNG U862
Verbesserte Gliedertaxe für Berufsmusiker
In teilweiser Ergänzung des Artikel 7, Pkt. 3.2. der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallver
Artikel 29 (CMR) (CMR1)
gleichsteht.
2. Das gleiche gilt, wenn Bediensteten des Frachtführers oder sonstigen Personen, deren er sich bei
Ausführung der Beförderung bedient, Vorsatz oder ein dem Vorsatz gleichstehendes [...] ngsnehmers anzulasten.
Repräsentanten:
Aktiengesellschaft: Mitglieder des Vorstandes oder deren Generalbevollmächtigte
Gesellschaft m.b.H.: Geschäftsführer
Einzelfirma: Inhaber
-
AmHof-Superschutz Leitungswasserschadenversicherung (AHoSL-98)
AHoSL-98
IN DER VERSICHERUNG GEGEN LEITUNGSWASSERSCHÄDEN
GILT DARÜBERHINAUS FOLGENDER VERTRAGSINHALT:
1. Ve
G317 (G317)
GLAS G317
GEBÄUDEPAUSCHALVERSICHERUNG FÜR INDUSTRIELLE,
GEWERBLICHE UND SONSTIGE BETRIEBE
Im Rahmen ei
G318 (G318)
GLAS G318
ERWEITERTE GEBÄUDEGLASPAUSCHALVERSICHERUNG
FÜR INDUSTRIELLE, GEWERBLICHE UND
SONSTIGE BETRIEBE