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Vertragsinhalt der Leitungswasserversicherung - Grundschutz (LPGL-98) (LPGL-98)
LPGL-98
In der VERSICHERUNG GEGEN LEITUNGSWASSERSCHÄDEN
gilt darüberhinaus folgender Vertragsinhalt:
1. Versic
Infrastruktur, Aussenanlagen, Gebäudezubehör (ImG016.12)
GEWERBE - Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör - ImG016.12
Am Versicherungsgrundstück gelten bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme
auf Erstes Risiko versichert:
bauliche
AmLand - Leitungswasserversicherung (ALL-02)
IN DER VERSICHERUNG GEGEN LEITUNGSWASSER- ALL-02
SCHÄDEN
GILT - SOWEIT NICHTS ANDERES VEREINBART IST -
DARÜBERHINAUS FOLGENDER VERTRAGSINHALT:
1. Vers
Anwesenheitspflicht (E66) (E66)
EINBRUCH E66
ANWESENHEITSPFLICHT
Die Waren sind während der Geschäftszeit und in den Mittagspausen auß
Anwesenheitspflicht E166 (E166)
EINBRUCH E166
ANWESENHEITSPFLICHT
Die Waren sind während der Geschäftszeit und in den Mittagspausen auße