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Eingebrachte Sachen der Beherbergungsgäste (AH435.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH435.2
FREMDENBEHERBERGUNG;
VERLUST ODER ABHANDENKOMMEN EINGEBRACHTER SACHEN DER BEHERBERGUNGSGÄSTE,
AUSGENOMMEN KRAFT- UND WASSERF
Eingebrachte Fahrzeuge der Beherbergungsgäste (AH436.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH436.2
FREMDENBEHERBERGUNG;
KRAFTFAHRZEUGE, ANHÄNGER UND WASSERFAHRZEUGE
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche
Gaststallungen; eingestellte Tiere der Beherbergungsgäste (AH437.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH437.2
GASTSTALLUNGEN; EINGESTELLTE TIERE DER BEHERBERGUNGSGÄSTE
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 1.2.2 so
Deckungspaket AH815.2 (AH815.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH815.2
1. BE- UND ENTLADUNG VON FREMDEN FAHRZEUGEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 7.10. AHVB auch au
Deckungspaket AH816.2 (Fremdenbeherbergungsbetriebe) (AH816.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH816.2
FREMDENBEHERBERGUNGSBETRIEBE
Anstelle von B 6. EHVB gilt folgende Regelung:
Die Versicherung erstreckt sich nach Maßgabe