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Allgemeine Bedingungen für dieBU-Versicherung zusätzlicher Gefahren(AECBU2014) (AECBU2014)
Fahrzeugen verursacht werden, die vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer
der versicherten Gebäude oder deren Arbeitnehmern betrieben werden;
- Schäden an Fahrzeugen,
- Schäden an Wegen, Straßen und Brücken, [...] Der Nachweis, dass der Sachschaden mit den in den Punkten 3.1. bis 3.6.
genannten Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im
Zusammenhang steht, obliegt dem Versicherungsnehmer [...] brechung erbracht worden wäre.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten Unterbrechungen, deren Folgen sich ohne
erhebliche Aufwendungen wieder ausgleichen lassen, nicht als Betriebsunterbrechung
AmHof-Komfortschutz Leitungswasserschadenversicherung (AHoKL-98)
AHoKL-98
IN DER VERSICHERUNG GEGEN LEITUNGSWASSERSCHÄDEN
GILT DARÜBERHINAUS FOLGENDER VERTRAGSINHALT:
Vertragsinhalt d.Leitungswasserversicherung - Komfortschutz (LPKL-98) (LPKL-98)
LPKL-98
In der VERSICHERUNG GEGEN LEITUNGSWASSERSCHÄDEN
gilt darüberhinaus folgender Vertragsinhalt:
1. Versic
Infrastrukturpaket ImOrt gesamt (ImG023.16)
GEWERBE - Infrastrukturpaket ImOrt gesamt - ImG023.16
In den Sparten Feuer und Sturm gelten – freizügig im gesamten Gemeindegebiet – bis zu der auf
der Polizze angeführten Versicherungssumme auf Ers
Fahrzeuge, selbstf. Arbeitsmasch. ohne Kennz. Vollwert, Neuwert (IG12-F-KFZoEVN)
am Versicherungsort ist gemäß Bed. IG12-F-ZB, Art 1.2.1. der Betriebseinrichtung zugehörig
und deren Versicherungswert in der Versicherungssumme für kaufm. techn. Betriebseinrichtung
berücksichtigt