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Euro-Teilkasko für Gebrauchtwagen (KA132-07) (KA132-07)
FAHRZEUG-KASKO BESONDERE BEDINGUNG KA132-07
EURO-TEILKASKO FÜR GEBRAUCHTWAGEN
1. Umfang der Versicherung
Versichert sind das Fahrzeug und seine Teile, die im
IG-F-99.1 (IG-F-99.1)
IM GESCHÄFT-FEUERVERSICHERUNG (IG-F-99.1)
1. In der Feuerversicherung gelten die in der Besonderen Bedingung 5
sowie in den Ergänzenden Bedingungen für die Im Geschäft-
Euro-Teilkasko für Gebrauchtwagen (KA132) (KA132-06)
FAHRZEUG-KASKO BESONDERE BEDINGUNG KA132-06
EURO-TEILKASKO FÜR GEBRAUCHTWAGEN
1. Umfang der Versicherung
Versichert sind das Fahrzeug und seine Teile, die im
FEUER - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert innerhalb Europas im geografischen Sinn zum Neuwert - Fe3032.19 (Fe3032.19)
dem Vertrag zugrunde liegenden
Besonderen Bedingung Fe3022, der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versicherungswert
in der Versicherungssumme für kaufm. techn. Betriebseinrichtung berücksichtigt.
Fahrzeuge, selbstf. Arbeitsmasch. ohne Kennz. Vollwert, Neuwert (Fe3015.12)
dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung
Fe3022 der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versicherungswert in der
Versicherungssumme für kaufm. techn. Betriebseinrichtung berücksichtigt.