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Zusatzbedingung für Winterstellplätze (Dauercamper) (DC8020.19)
iers / Winterstellplatzes innerhalb Deutschlands als
Versicherungsort.
§ 3 Versicherte Sachen
1. Objekt
Während der vorübergehenden Unterbringung im Winterquartier / Winterstellplatz gilt das im
[...] r / Winterstellplatz als mitversichert.
§ 6 Ausschlüsse
Generell gilt das Bewegungsrisiko als ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für die Fahrt vom
oder zum Winterquartier / Winterstellplatz.
[...]
DAUERCAMPER - Versicherung von Winterquartieren / Winterstellplätzen -
DC8020.19
§ 1 Vertragsgrundlage
Es gelten bei gleichzeitigem Bestehen einer Dauercamperversicherung die Allgemeinen
Bedingungen
Schäden an Kundenfahrzeugen - Tankstellen ohne Service (AH3422.12) (AH3422.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Schäden an Kundenfahrzeugen; Tankstellen ohne
Servicetätigkeiten - AH3422.12
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge, die der Versicherungs-
Zusatzbedingung - Umstellung auf Seniorenunfall (U1004)
BEDINGUNG U1004
Umstellung auf Seniorenunfall
Wird die Versicherung mit Vollendung des 75. Lebensjahres des Hauptversicherten nicht auf eine
Seniorenunfallversicherung umgestellt, so werden sämtliche
Kaskoversicherung für die Fahrten zur Dienststelle (KA850) (KA850)
Kaskoversicherung für Fahrten zur Dienststelle.
2.1. Versicherungsschutz wird gewährt für Fahrten vom Wohnsitz des Versicherungsnehmers zu seiner
Dienststelle und zurück.
2.2. Die Prä [...] BESONDERE BEDINGUNG KA850
KASKOVERSICHERUNG FÜR FAHRTEN ZUR DIENSTSTELLE
1. Vertragsgrundlagen:
1.1. Grundlage für diesen Vertrag bilden die Allgemeinen Bedingungen [...] der Fahrt im Sinne von Pkt.
2.1. durch Übermittlung einer geeigneten Bestätigung seiner Dienststelle nachzuweisen.
2.9. Diese Kaskoversicherung gilt subsidär, sofern für den gegenständlichen
Kaskoversicherung für die Fahrten zur Dienststelle und zurück (KA812) (KA812)
Fahrten zur Dienststelle und zurück für Pflichtschullehrer an
allgemeinbildenden Pflichtschulen in Oberösterreich sowie Angehörige von lehrerbezogenen
Dienststellen.
3.2. [...] wird gewährt bei Dienstfahrten vom Wohnsitz zur Dienststelle und
zurück.
3.3. Die Versicherung umfaßt die im Eigentum des Antragstellers bzw. seines Ehegatten befindli-
chen [...] BESONDERE BEDINGUNG KA812
KASKOVERSICHERUNG FÜR DIE FAHRTEN ZUR
DIENSTSTELLE UND ZURÜCK
1. Allgemeine Bedinungen
1.1. Grundlage für diesen Vertrag bilden die Allgemeinen