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Veranstalterhaftpflicht (AH459.2) (AH459.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH459.2
VERANSTALTER
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich im Rahmen des Deckungsumfanges der AHVB sowie des Abschnit-
tes A, Z
Persönliche Schadenersatzpflicht der sportausübenden Teilnehmer (AH461.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Veranstalter; persönliche Schadenersatzpflicht der
sportausübenden Teilnehmer - AH461.2
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die persönliche Schadenersatzpflicht
Spezialschulen (AH456.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Fahr-, Flug- (auch Fallschirmsprung-), Motorboot-,
Wasserschi-, Segel-, Surfing-, Reit- und Schischulen bzw. Lehrer - AH456.2
Schulen und Lehrer
1. Schadenersatzverpflicht
Bergführer, Schilehrer, Schilhilfslehrer und Schilehrwarte (AH457.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Bergführer, Schilehrer, Schihilfslehrer und
Schilehrwarte - AH457.2
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf alle Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer
aufgru
Asbestausschluß (AH809.2) (AH809.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Asbestausschluss - AH809.2
Nicht versichert sind Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden, die direkt oder indirekt auf
Asbest oder asbesthaltige Materialien zurückzuführen