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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.01.2023) (AGB.2023)
1.a. Beratung
Die Oberösterreichische Versicherung AG bietet als Versicherungsunternehmen Be-
ratung zu den angebotenen Produkten an. Es werden jene Informationen eingeholt,
die benötigt werden, um die [...] Geschäftsstelle der Oberösterrei-
chischen Versicherung AG oder ab Einlangen der vom Versicherungsnehmer be-
kannt gegebenen elektronisch erfassten Daten in der Generaldirektion, frühestens
jedoch ab dem b [...] beginnend mit dem Tag des
in der Polizze angeführten Versicherungsbeginns. Die Versicherungsperiode be-
ginnt mit 00:00 Uhr des ersten Tages.
12. Belehrung über Rücktrittsrechte
Der Versicherungsnehmer
Euro-Teilkasko für Gebrauchtwagen (KA132-07) (KA132-07)
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung nach Maßgabe der Be-
stimmungen des § 6 VersVG zur Folge.
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Euro-Teilkasko für Gebrauchtwagen (KA132) (KA132-06)
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung nach Maßgabe der Be-
stimmungen des § 6 VersVG zur Folge.
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Prämienrückgewähr und Vorsorge-Versicherung (FBU31.2)
4. Erweist sich im Schadenfall, daß der für das abgelaufene Versicherungsjahr bekanntgegebene Be-
trag kleiner war als der tatsächliche Versicherungswert im abgelaufenen Versicherungsjahr und
Deckungsumfang/Erweiterungen/Selbstbehalte in der Euro-Teilkasko für Gebrauchtwagen (KA112) (KA112)
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung nach Maßgabe der Be-
stimmungen des § 6 VersVG zur Folge.
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