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Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Erlebensfall - 1996 (VBERL96)
vorsehen.
Der vorläufige Sofortschutz beginnt mit Eingang Ihres Antrages bei der Generaldirektion in Linz oder
einer unserer Landesdirektionen, frühestens aber mit dem beantragten Versicherungsbeginn. Der
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Erlebensfall - 1999 (VBERL99)
vorsehen.
Der vorläufige Sofortschutz beginnt mit Eingang Ihres Antrages bei der Generaldirektion in Linz oder
einer unserer Landesdirektionen, frühestens aber mit dem beantragten Versicherungsbeginn. Der
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Erlebensfall - 1999 E (VBERL99E)
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung
auf den Erlebensfall - 1999 E
Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag mit der
OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG abschließt [...] vorsehen.
Der vorläufige Sofortschutz beginnt mit Eingang Ihres Antrages bei der Generaldirektion in Linz oder
einer unserer Landesdirektionen, frühestens aber mit dem beantragten Versicherungsbeginn. Der
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1994.1 (VBKAP-94.1)
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Der vorläufige Sofortschutz beginnt mit Eingang Ihres Antrages bei der Generaldirektion in Linz oder
einer unserer Landesdirektionen, frühestens aber mit dem beantragten Versicherungsbeginn. Der
VBKAP-95.1 (VBKAP-95.1)
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Der vorläufige Sofortschutz beginnt mit Eingang Ihres Antrages bei der Generaldirektion in Linz oder
einer unserer Landesdirektionen, frühestens aber mit dem beantragten Versicherungsbeginn. Der