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DaHeim-Standardschutz (DHSt-02.1)
Bedingung
DaHeim - STANDARDSCHUTZ DHSt-02.1
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGS-
BEDINGUNGEN ZU GRUNDE:
- A
Besondere Bedingung für denKeine-Sorgen-Schutzengel Wohnen (KSSW2006) (KSSW2006)
Artikel 4 Pkt. 1.
Als nahestehende Personen gelten ausschließlich Ehegatten oder Lebensgefährten und deren
Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder), sofern diese Personen mit dem
Versicherungsnehmer
Besondere Bedingung für denKeine-Sorgen-Schutzengel Wohnen (KSSW2016) (KSSW2016)
nahestehende Personen gelten ausschließlich Ehepartner, eingetragene Partner oder
Lebensgefährten und deren Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder), sofern diese
Personen mit dem Versicherungsnehmer
Vertragsinhalt der Feuerversicherung im Grundschutz (LPGF-96) (LPGF-96)
Brennstoffes zum
Betrieb von Verbrennungsmotoren.
2.2. Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren und deren Treibstoffe dürfen weder dauernd noch vorüber-
gehend in Scheunen oder anderen Gebäuden, wo
Klausel für die Transportversicherung von Kunstgegenständen und Antiquitäten (1990) (TK9)
die versicherten Gegenstände fachmännisch in so sorgfältiger Weise ver-
packt sein, wie dies deren Eigenart und die des Transportes erfordert.
4. Transportmittel und Beförderungsvorschriften