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Bedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG für die Private Sozialvorsorge - 2005 (VBSOZV2005)
aus welchen Gründen auch immer beendet wird
oder die Summe der Prämienzahlungen über die gesamte Vertragslaufzeit unter EUR 25.000 verringert
wird.
Artikel 2: Was sind die Vertragsgrundlagen der Privaten [...] die dem jeweils gewählten Tarif
entsprechen, und
- die Lebensversicherungsurkunde
zu Grunde.
(2) Im Falle von widersprechenden Bestimmungen gilt im Einzelfall primär die in der
Lebensve [...] Schicksal, insbesondere wenn diese gekündigt, prämienfrei gestellt,
rückgekauft oder aus sonstigen Gründen beendet wird.
(2) Bei Herabsetzung der versicherten Leistung aus der Hauptversicherung, insbesondere
Bedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG für die Private Sozialvorsorge - 2004 (VBSOZV2004)
Einheit und
teilen deren rechtliches Schicksal (siehe Artikel 4).
Artikel 2: Was sind die Vertragsgrundlagen der Privaten Sozialvorsorge?
(1) Diesem Versicherungsvertrag liegen
- diese Bedingungen [...] die dem jeweils gewählten Tarif
entsprechen, und
- die Lebensversicherungsurkunde
zu Grunde.
(2) Im Falle von widersprechenden Bestimmungen gilt im Einzelfall primär die in der
Lebensve [...] Schicksal, insbesondere wenn diese gekündigt, prämienfrei gestellt,
rückgekauft oder aus sonstigen Gründen beendet wird.
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(2) Bei Herabsetzung der versicherten Leistung aus der Hauptversicherung
AmHof-Grundschutz Feuerversicherung (AHoGF-98)
nicht mit offenem Licht betreten werden;
2.2.3. sind brandgefährliche Tätigkeiten aller Art grundsätzlich verboten. Die zu bearbeitenden Tei-
le sind an eine dafür vorgesehene und speziell ei [...] gen und Interessentenwegen
- 50 Meter Mindestabstand zu allen anderen Gebäuden, Waldgrundstücken, Bahngleisen und Hoch-
spannungsleitungen
- 300 Meter Mindestabstand zu
Indirekte Blitzschäden - Gemeinden Grundschutz (F301) (F301)
BESONDERE BEDINGUNG F301
Indirekte Blitzschäden - Gemeinden
Grundschutz
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind Schäden durch Überspannung oder Induktion
Allgemeine und ergänzende Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB95-ERB95) (ARB95-ERB95)
Anerkenntnis
oder ähnliche Vereinbarungen eine neue Rechtsgrundlage geschaffen wurde, es sei denn, ohne
die neue Rechtsgrundlage wäre Versicherungsschutz gegeben;
2.3. die Geltendmachung [...] und die Versicherungssumme sind aufgrund des bei Abschluß des Vertrages geltenden Ta-
rifes erstellt. Sie unterliegen jenen Veränderungen des Tarifes, die sich aufgrund von Verände-
rungen des [...] tendmachung von nachbarrechtlichen Ansprüchen aufgrund allmählicher Einwirkungen, die von
unmittelbar benachbarten Grundstücken ausgehen.
Kosten für die außergerichtliche Wahrnehmung