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Bedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG für die Private Sozialvorsorge - 2005 (VBSOZV2005)
aus welchen Gründen auch immer beendet wird
oder die Summe der Prämienzahlungen über die gesamte Vertragslaufzeit unter EUR 25.000 verringert
wird.
Artikel 2: Was sind die Vertragsgrundlagen der Privaten [...] die dem jeweils gewählten Tarif
entsprechen, und
- die Lebensversicherungsurkunde
zu Grunde.
(2) Im Falle von widersprechenden Bestimmungen gilt im Einzelfall primär die in der
Lebensve [...] Schicksal, insbesondere wenn diese gekündigt, prämienfrei gestellt,
rückgekauft oder aus sonstigen Gründen beendet wird.
(2) Bei Herabsetzung der versicherten Leistung aus der Hauptversicherung, insbesondere
Zusatzklausel für die AmHof-Grundschutz-Versicherung (AHoG-98)
ZUSATZKLAUSEL FÜR DIE AmHof-Versicherung
- VARIANTE GRUNDSCHUTZ
Sie haben sich für die AmHof-Versicherung - Variante GRUNDSCHUTZ - entschieden. Ergänzend zu den in
der Polizze ausgewiesenen
Bedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG für die Private Sozialvorsorge - 2004 (VBSOZV2004)
Einheit und
teilen deren rechtliches Schicksal (siehe Artikel 4).
Artikel 2: Was sind die Vertragsgrundlagen der Privaten Sozialvorsorge?
(1) Diesem Versicherungsvertrag liegen
- diese Bedingungen [...] die dem jeweils gewählten Tarif
entsprechen, und
- die Lebensversicherungsurkunde
zu Grunde.
(2) Im Falle von widersprechenden Bestimmungen gilt im Einzelfall primär die in der
Lebensve [...] Schicksal, insbesondere wenn diese gekündigt, prämienfrei gestellt,
rückgekauft oder aus sonstigen Gründen beendet wird.
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(2) Bei Herabsetzung der versicherten Leistung aus der Hauptversicherung
Fremdzwecken dienende Grundstücke, Gebäude (AH3412.12) (AH3412.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten, die
Fremdzwecken dienen - AH3412.12
Abweichend von A 1.2.3 EHVB besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn die Grundstücke,
Gebäude oder Rä
AmHof-Grundschutz Feuerversicherung (AHoGF-98)
nicht mit offenem Licht betreten werden;
2.2.3. sind brandgefährliche Tätigkeiten aller Art grundsätzlich verboten. Die zu bearbeitenden Tei-
le sind an eine dafür vorgesehene und speziell ei [...] gen und Interessentenwegen
- 50 Meter Mindestabstand zu allen anderen Gebäuden, Waldgrundstücken, Bahngleisen und Hoch-
spannungsleitungen
- 300 Meter Mindestabstand zu