Suche
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1995 (VBKAP95)
vorsehen.
Der vorläufige Sofortschutz beginnt mit Eingang Ihres Antrages bei der Generaldirektion in Linz oder
einer unserer Landesdirektionen, frühestens aber mit dem beantragten Versicherungsbeginn. Der
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1995 E (VBKAP95E)
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung
auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1995 E
Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag mit der
OBERÖSTERREICHISCHEN Ve [...] vorsehen.
Der vorläufige Sofortschutz beginnt mit Eingang Ihres Antrages bei der Generaldirektion in Linz oder
einer unserer Landesdirektionen, frühestens aber mit dem beantragten Versicherungsbeginn. Der
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1999 (VBKAP99)
vorsehen.
Der vorläufige Sofortschutz beginnt mit Eingang Ihres Antrages bei der Generaldirektion in Linz oder
einer unserer Landesdirektionen, frühestens aber mit dem beantragten Versicherungsbeginn. Der
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Erlebensfall - 1996 (VBERL96)
vorsehen.
Der vorläufige Sofortschutz beginnt mit Eingang Ihres Antrages bei der Generaldirektion in Linz oder
einer unserer Landesdirektionen, frühestens aber mit dem beantragten Versicherungsbeginn. Der
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Erlebensfall - 1999 (VBERL99)
vorsehen.
Der vorläufige Sofortschutz beginnt mit Eingang Ihres Antrages bei der Generaldirektion in Linz oder
einer unserer Landesdirektionen, frühestens aber mit dem beantragten Versicherungsbeginn. Der