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Besondere Bedingung für denKeine-Sorgen-Schutzengel Wohnen Plus (KSSWP2006) (KSSWP2006)
Artikel 4 Pkt. 1.
Als nahestehende Personen gelten ausschließlich Ehegatten oder Lebensgefährten und deren
Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder), sofern diese Personen mit dem
Versicherungsnehmer
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Kunstausstellungen KA9 (KA9)
die versicherten Gegenstände fachmännisch in so sorgfältiger Weise
verpackt sein, wie dies deren Eigenart und die des Transportes erfordert.
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c) Während des Aufenthaltes sind
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Kunstausstellungen KA9-03 (KA9-03)
n Gegenstände fachmännisch in so sorgfältiger Weise
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verpackt sein, wie dies deren Eigenart und die des Transportes erfordert.
c) Während des Aufenthaltes sind die versicherten
BESONDERE BEDINGUNG OBJEKTSCHUTZ 2005 (BBO-05) (BBO-05)
Bau- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück von den
bauausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern wider besseres Wissen und
Willen des Versicherungsnehmers die einschlägigen [...] Reparatur- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrund-
stück von den ausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern die Sicherheitsvor-
schriften wider Wissen und Willen des Versicherungsnehmers
Vertragsinhalt der Feuerversicherung im Superschutz (LPSF-96) (LPSF-96)
Brennstoffes zum
Betrieb von Verbrennungsmotoren.
2.2. Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren und deren Treibstoffe dürfen weder dauernd noch vorüber-
gehend in Scheunen oder anderen Gebäuden, wo