Suche
Raiffeisen Plus Leistungen Wohnen (RP1401.19)
des Versicherungsnehmers versorgen bzw. betreffen.
Artikel 8: Obliegenheiten
Als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers von der Verpflichtung
Allgemeine Bedingungen für die Kaskoversicherungvon Wassersportfahrzeugen (AWK2015)
dergleichen
e) Lack-, Kratz- und Schrammschäden
f) durch behördliche oder gerichtliche Verfügung oder deren Vollstreckung
g) verursacht durch Bearbeitung
h) verursacht durch Abhandenkommen, Verlieren, Üb [...] darf der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers
keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. Erlangt der
Versicherungsnehmer davon Kenntnis, dass durch [...] Gefahr oder der Verhütung einer
Erhöhung der Gefahr dem Versicherer gegenüber zu erfüllen sind und deren Verletzung im
Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß den
Kfz-Kennzeichen in Österreich – Ein Überblick
für nicht zugelassene Anhänger und Kfz, andererseits auch für zugelassene Kfz und Anhänger, wenn deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder ein Wechselkennzeichen beantragt wurde. Ebenso können die
Zusatzbed. für die LW-vers. von ind., gewerbl. und sonst. Betrieben (LW3015.19)
LEITUNGSWASSERVERSICHERUNG - Zusatzbedingungen für die
Leitungswasserversicherung von industriellen, gewerblichen und sonstigen
Betrieben - LW3015.19
Inhaltsverzeichnis
1. Versicherte Sachen
1.1
Zusatzbed. für die LW-vers. von ind., gewerbl. und sonst. Betrieben (LW3015.15)
LEITUNGSWASSERVERSICHERUNG - Zusatzbedingungen für die
Leitungswasserversicherung von industriellen, gewerblichen und sonstigen
Betrieben - LW3015.15
Inhaltsverzeichnis
1. Versicherte Sachen
1.1