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Indirekte Blitzschäden - Gemeinden Grundschutz (F301) (F301)
BESONDERE BEDINGUNG F301
Indirekte Blitzschäden - Gemeinden
Grundschutz
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind Schäden durch Überspannung oder Induktion
Allgemeine und ergänzende Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB95-ERB95) (ARB95-ERB95)
Anerkenntnis
oder ähnliche Vereinbarungen eine neue Rechtsgrundlage geschaffen wurde, es sei denn, ohne
die neue Rechtsgrundlage wäre Versicherungsschutz gegeben;
2.3. die Geltendmachung [...] und die Versicherungssumme sind aufgrund des bei Abschluß des Vertrages geltenden Ta-
rifes erstellt. Sie unterliegen jenen Veränderungen des Tarifes, die sich aufgrund von Verände-
rungen des [...] tendmachung von nachbarrechtlichen Ansprüchen aufgrund allmählicher Einwirkungen, die von
unmittelbar benachbarten Grundstücken ausgehen.
Kosten für die außergerichtliche Wahrnehmung
AmHof-Grundschutz Sturmversicherung (AHoGSt-01)
Glasabdeckung dieser Kollektoren.
Versicherungsschutz für auf dem Dach der Gebäude bzw. auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers
FREISTEHENDE Solaranlagen und Fotovoltaikanlagen besteht nur dann,
AmHof-Grundschutz Sturmversicherung (AHoGSt-98)
Glasabdeckung dieser Kollektoren.
Versicherungsschutz für auf dem Dach der Gebäude bzw. auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers
FREISTEHENDE Solaranlagen und Fotovoltaikanlagen besteht nur dann,
Grundstücke, Gebäude, die bis zu 1/3 Fremdzwecken dienen (AH3842.12) (AH3842.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten, die
Fremdzwecken dienen - AH3842.12
Abweichend von A 1.2.3 EHVB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schadenersatz-
verp [...] verpflichtungen des Versicherungsnehmers aus der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden
oder Räumlichkeiten, die zumindest zu zwei Drittel für den versicherten Betrieb oder Beruf
und/oder ausschließlich für