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Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen 2007 (AWK2007)
e) Lack-, Kratz- und Schrammschäden
f) durch behördliche oder gerichtliche Verfügung oder deren Vollstreckung
g) verursacht durch Bearbeitung
h) verursacht durch Abhandenkommen, Verlieren [...] Gefahr oder der Verhütung einer Erhöhung der Gefahr dem Versicherer gegenüber
zu erfüllen sind und deren Verletzung im Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Leistungsfreiheit
des Versicherers (§ 6 Abs. [...] Eintritt des Versicherungsfalles
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt
des Versicherungsfalles die Leistungsfreiheit des Versicherers (§ 6 Abs
Allgemeine Bedinungen für die Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen (AWK91.1)
t weniger als ein Jahr, endet der Vertrag automatisch bei Ablauf.
Bei Versicherungsverträgen, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des Versicherungs-
nehmers gehört (Verbraucherverträge) [...] hilfsweise durch die diploma-
tische oder konsularische Vertretung der Republik Österreich, in deren Bereich sich die Sachen bef-
inden - ernennen lassen. Können sich die Sachverständigen über die
Allgemeine Bedingungen für die Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen (AWK91) (AWK91)
hilfsweise durch die diploma-
tische oder konsularische Vertretung der Republik Österreich, in deren Bereich sich die Sachen bef-
inden - ernennen lassen. Können sich die Sachverständigen über die
Besondere Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der klassischen Rentenversicherung während der Aufschubdauer - 2012 (GBRENTAU2012)
Besondere Bedingungen für die Gewinnbeteiligung
der klassischen Rentenversicherung während der Aufschubdauer - 2012
GBRENTAU2012
Inhaltsverzeichnis
Begriffsbestimmungen
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Elektro-Anlagen und -Geräten (ABE80-95) (ABE80-95)
ert ist der am Schadentag geltende Neuwert der versicherten Sachen, d. s. die Ko-
sten für deren Neuanschaffung einschließlich der Kosten für Fracht (exklusive Luftfracht), Zoll
und Montage [...] Schätzungswert in Zahlung zu nehmen.
Eine Sache gilt als völlig zerstört, wenn die Reparaturkosten deren Zeitwert am Schadentage er-
reichen oder übersteigen würden.
c) bei völliger Zerstörung [...] wert in Zahlung zu nehmen.
Eine Sache gilt als völlig zerstört, wenn die Reparaturkosten deren Neuwert am Schadentage er-
reichen oder übersteigen würden.
Liegt jedoch der Zeitwert der